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Unfallgutachten

Unfallgutachten

Ist ein Schaden an Ihrem Fahrzeug sowohl durch Sie als auch durch Fremdverschulden entstanden, wird in der Regel eine Unfall- oder Schadensgutachten verlangt. Oftmals wird dieses nach einem Verkehrsunfall erhoben. Inhalt des Unfallgutachtens sind insbesondere Art und Umfang des Schadens, der Wert bzw. Restwert des Fahrzeugs oder dessen Wiederbeschaffungswert. Außerdem wurden im Gutachten die notwendigen Reparaturkosten ausgewiesen. Die Angaben im Gutachten sind in keiner Weise bindend. Sie dienen lediglich als objektive Richtwerte und damit als Ausgangspunkt für die Schadenregulierung.

Grundsätzlich wird bei der Erstellung eines Schadengutachtens zwischen Kfz-Haftpflicht und Kfz-Kaskoschaden unterschieden. Haftpflichtfälle begründen in der Regel Schadensersatzansprüche (also gesetzliche Ansprüche), während Kaskofälle nur vertragliche Ansprüche begründen.

Bei unverschuldeten Verkehrsunfällen wird in der Regel ein Unfall- oder Schadensgutachten beauftragt. Gutachten dienen der objektiven Ermittlung der für den eingetretenen Schaden relevanten Werte und Tatsachen. Dies implementiert die Dokumentations- und Beweisfunktionen.

Bei der Beauftragung eines Unfallgutachters ist folgendes zu beachten: Beträgt der Schaden weniger als 800 Euro (sogenannter Bagatellschaden), wird mit hoher Wahrscheinlichkeit das Sachverständigengutachten nicht mehr bezahlt, da der Schaden (relativ) unerheblich ist. In diesem Fall können alternative Kostenvoranschläge bei der Werkstatt eingeholt werden.